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Trump kündigt Atomabkommen mit dem Iran auf: Kann Ihr Unternehmen dort weiter Geschäfte tätigen?

Am 8. Mai gab US-Präsident Donald Trump den Ausstieg der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran, dem Gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (Joint Comprehensive Plan of Action; JCPOA), bekannt. Darüber hinaus kündigte er an, die strikten Wirtschaftssanktionen wieder einzuführen, die bis zum Abschluss dieses wegweisenden Abkommens 2015 bestanden hatten. Das Office of Foreign Assets Control, die Kontrollbehörde des US-Finanzministeriums, hat im Rahmen dieser Ankündigung ein Dokument mit häufigen Fragen (Frequently Asked Questions) veröffentlicht, das in Zusammenhang mit der Umsetzung des Sanktionsprogramms gegen den Iran als Orientierungshilfe dienen soll. Hier eine Übersicht über den Stand der Dinge:

Nach Ablauf einer Abwicklungsfrist, der so genannten wind-down period, werden alle atombezogenen US-Sanktionen, die im Rahmen des JCPOA eingestellt worden waren, wieder eingeführt. Einige Sanktionen unterliegen einer 90-tägigen Abwicklungsfrist und werden am 6. August offiziell wieder eingeführt. Für alle anderen Sanktionen gilt eine 180-tägige Abwicklungsfrist, die am 4. November endet. Mit diesem Tag läuft auch die General License H aus, die bislang ausländischen Unternehmen im Eigentum oder unter der Kontrolle von US-Unternehmen gestattet, Handel mit dem Iran zu treiben. Die wichtigsten Sanktionen, die wieder eingeführt werden sollen, sind die sogenannten Sekundärsanktionen, die strenge Einschränkungen für ausländische Unternehmen vorsehen, die Geschäfte mit dem Iran tätigen.

Nach der Wiedereinführung der Sekundärsanktionen müssen ausländische Unternehmen, auch diejenigen, die nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle von US-Unternehmen stehen, entscheiden, ob sie künftig Geschäfte mit dem Iran oder mit den USA tätigen wollen. Insbesondere können ausländische Unternehmen künftig keine Geschäfte in der iranischen Währung Rial tätigen und Geschäfte mit dem oder über das US-Bankensystem abschließen. Diese Unternehmen laufen auch Gefahr, in die Sanktionsliste Specially Designated Nationals and Blocked Persons aufgenommen zu werden.

Andere konkrete Regelungen, die rückgängig gemacht werden und US-Unternehmen unmittelbar betreffen, beziehen sich auf den Verkauf von Flugzeugen und Flugzeugteilen, den Handel mit iranischen Teppichen und Lebensmitteln sowie auf bestimmte Finanztransaktionen, die im Rahmen der Iranian Transactions and Sanctions Regulations (ITSR) zulässig waren. Für diese Regelungen gilt ebenfalls die 90-tägige Abwicklungsfrist. Zur Erinnerung: Keine dieser Änderungen betrifft das grundsätzliche Verbot für US-Personen im Rahmen der ITSR Handel mit dem Iran zu treiben. Dies bedeutet, dass die Verbote bezüglich des Verkaufs an den Iran, die bereits vor Abschluss des JCPOA bestanden, auch weiterhin Bestand haben. Ohne konkrete Ermächtigung dürfen US-Parteien keine Produkte an den Iran verkaufen. Mit anderen Worten: Keine Büroklammern, keine Kaffeebecher usw. dürfen in den Iran versandt werden, es sei denn, die Transaktion ist im Rahmen einer entsprechenden Lizenz gestattet. Der US-Präsident führte auch Sanktionen betreffend den Handel der iranischen Regierung mit Gold und Edelmetallen, den Kauf von US-Dollar-Banknoten, den direkten und indirekten Verkauf bestimmter Metalle und Software sowie Sanktionen in Zusammenhang mit den Sektoren Automobil, Hafen, Schiffsbau, Erdöl, Banken und Energie sowie mit der Emission iranischer Staatsanleihen wieder ein.

US-amerikanische und ausländische Unternehmen müssen umgehend alle laufenden und künftigen Geschäfte und Investitionen in und mit iranische(n) Unternehmen prüfen und klären, ob Ausnahmeregelungen bestehen, um eine drohende  Liquidierung aller Geschäfte im Iran abzuwenden. Darüber hinaus muss auch jegliche Förderung von iranischen  Geschäftsaktivitäten geprüft werden. Diese Änderungen sind neu. Möglicherweise werden auch weitere Leitfäden für ausländische Unternehmen bereitgestellt, die erläutern, wie weitere Ausnahmeregelungen beantragt werden können. Die Regierungschefs der Europäischen Union haben bereits erklärt, dass sie die US-Regierung zu eventuellen Sonderregelungen für europäische Unternehmen bewegen wollen. Aktuell besteht die Trump-Regierung jedoch darauf, dass sich alle internationalen Unternehmen entscheiden, ob sie lieber Geschäfte mit den USA oder mit dem Iran tätigen wollen. Aufsichtsrechtliche Pflichten werden möglicherweise noch komplizierter, sollte die EU eine Schutz- oder Blockaderegelung für europäische Unternehmen einführen, die Geschäfte mit dem Iran tätigen. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, die Einführung des Sanktionsprogramms in Zusammenhang mit dem Iran sowie die diplomatischen Bemühungen der EU und die Reaktionen bis zum Ablauf der Abwicklungsfrist im Laufe der nächsten Monate intensiv zu verfolgen.

Ausführliche Informationen sowie eine konkrete Beratung zu dem Atomabkommen mit dem Iran oder den damit verbundenen Themen erhalten Sie von Doreen Edelman oder dem Global Business Team von Baker Donelson.

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